Excerpt from the section of Adoption
Auszug aus dem Abschnitt Adoption des Jahresberichtes 2007 des Bayerischen Landesjugendamtes Während der vergangenen fünf Jahre war die zentrale Adoptionsstelle in der Praxis mit Vermittlungswünschen aus nahezu allen Erdteilen und einer Vielzahl unterschiedlichster Länder befasst. Dabei gestalteten sich die tatsächlichen Vermittlungsverfahren im Bezug auf die so genannten Herkunftsländer der Adoptivkinder höchst unterschiedlich.
Die osteuropäischen Herkunftsländer, insbesondere die baltischen Staaten, Polen und Ungarn, weisen fast ausnahmslos darauf hin, dass Vermittlungen jüngerer und gesunder Kinder ins Ausland faktisch unmöglich sind. Bewerbungen werden ausschließlich für Kinder im Schulalter bzw. für verhaltensauffällige oder behinderte Kinder angenommen. Einzig in der Tschechischen und der Slowakischen Republik werden auch darüber hinaus Kinder vermittelt. Allerdings weisen die dortigen Partner stets darauf hin, dass sich die Vermittlung ausschließlich auf die in ihren Heimatstaaten gesellschaftlich am Rande stehenden Sinti- und Romakinder beziehen wird.
Weißrussland und Rumänien haben die internationale Adoption dagegen völlig eingestellt. In Bulgarien und der Republik Moldau ist die Kooperation zwar grundsätzlich möglich – eine Zusammenarbeit lässt sich jedoch nicht oder nur sehr schleppend beobachten. Zusammenfassend kann die hervorragende Zusammenarbeit mit den Zentralen Adoptionsbehörden der Tschechischen und der Slowakischen Repubik unterstrichen werden.
Hier erfolgt die Vermittlung unter strikter Einhaltung der Qualitätsstandards des Haager Adoptionsübereinkommens. Die Kommunikation und der fachliche Austausch sind in vorbildlicher Weise sichergestellt. Trotz der guten Zusammenarbeit muss aber stets auf die langen, meist mehrjährigen Wartezeiten auch in diesen Staaten hingewiesen werden.
Es besteht der Eindruck, dass die süd- und mittelamerikanischen Staaten den Schwerpunkt in ihrer Kooperation zu Gunsten der Bewerbungen aus Spanien, Portugal und Italien setzen. Es kann nur vermutet werden, dass sich die betreffenden Staaten alleine schon wegen der sprachlichen Verwandtschaft eine erleichterte Integration der Kinder in diesen Ländern erhoffen, als in anderen Aufnahmestaaten.
Höchst positive Erfahrungen konnte die zentrale Aodptionsstelle in der Zusamenarbeit mit den Fachstellen in Südafrika machen, was die Vorbereitung der Kinder auf die Adoption die Kontaktanbahnung und den organisatorischen Ablauf des Adoptionsverfahrens betrifft. Im Wege eines persönlichen Austauschs in Bayern soll die Zusammenarbeit mit den südafrikanischen Stellen 2008 weiter intensiviert werden.
Lediglich im Bezug auf Thailand und die Philippinen kann die zenrale Adoptionsstelle über eine positive Zusammenarbeit auf der Grundlage des Haager doptionsübereinkommens und erfolgreiche Vermittlungen aus dem asiatischen Raum berichten. Gleichwohl ist auch in diesen Staaten stets eine langfristige Wartezeit von den Bewerbern einzuberechnen.
Zwischen 1999 und 2006 beträgt der Rückgang an Adoptionen in Bayern 30 %, auf das gesamte Bundesgebiet bezogen 26 %. Gegenüber den Vorjahren ein einschneidendes Datum ist das Jahr 2002. Mit dem Inkrafttreten des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption gelten die Adoptionen von Kinder in einem Vertragsstaat des HAÜ in Deutschland ohne eine weitere, früher übliche Nachadoption als anerkannt und werden damit ebenso wie Adoptionen aus Nichtvertragsstaaten, die im Rahmen des Adoptionswirkungsgesetzes anerkannt werden, als Adoptionsfall in der Statistik nicht mehr sichtbar. Dementsprechend hat sich im gleichen Zeitraum die Zahl der in Bayern durch Adoptionsbeschluss eines Gerichts abgeschlossenen Fremdadoptionen mit Auslandsberührung fast halbiert. Mit anderen Worten: ein nicht näher bestimmbarer Teil der Auslandsadoptionen wird derzeit statistisch nicht mehr abgebildet.
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