exposing the dark side of adoption
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Rechtswidrig ein Baby vermittelt

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Rechtswidrig ein Baby vermittelt
Urteil wegen versuchten Kinderhandels
Einen Fall von Kinderhandel hatte der Direktor des Amtsgerichts Bad Kissingen in seiner bisherigen Laufbahn noch nicht zu entscheiden. Gestern fiel nach zwei Verhandlungstagen das mit Spannung erwartete Urteil, für dessen Begründung er sich eine ganze Stunde Zeit nahm.
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Als „Versuch, Klarheit in einen bizarren Ablauf zu bringen“, bezeichnete der Richter den Prozess, in dem insgesamt zehn Zeugen gehört wurden. Am Ende gab es für eine 58-jährige Frau aus Hammelburg eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, ausgesetzt für drei Jahre zur Bewährung. Sie muss zudem 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Ihre mitangeklagte 28-jährige Tochter wurde lediglich wegen Verstoßes gegen das Adoptionsvermittlungsgesetzes einer Ordnungswidrigkeit schuldig gesprochen. Sie muss ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro zahlen. Sie hatte nach Ansicht des Gerichts durch Fahrdienste und Dolmetschen nur unterstützend gewirkt und sei nicht treibende Kraft gewesen.
Den beiden Frauen war zur Last gelegt worden, im Dezember 2006 ein damals drei Monate altes Mädchen aus Rumänien ohne rechtliche Grundlage zur Adoption an eine Familie aus dem Landkreis Bad Kissingen vermittelt zu haben. Adoptionen aus dem EU-Land Rumänien sind jedoch nur an Verwandte möglich. Die beiden Angeklagten hatten den Vorwurf deshalb vor Gericht auch stets bestritten.
Sie habe im Rahmen einer privaten Initiative lediglich das aus sehr ärmlichen Verhältnissen stammende Kind für eine zeitlich befristete Pflegschaft vermittelt, „um ihm etwas Gutes zu tun“, hatte die 58-Jährige betont. Demgegenüber ließ die Pflegemutter keinen Zweifel daran, „dass es uns von Anfang an um eine Adoption ging“. Dass sie über die entsprechenden Kontakte verfügten, hätten die beiden Angeklagten ihr zugesichert. „Andernfalls hätte ich mich doch gar nicht darauf eingelassen“, hatte die 41-jährige Frau vor dem Schöffengericht beteuert.
Der Richter bedauerte, dass vieles in diesem Fall unklar bleibe. Fest steht aber, dass in Zusammenhang mit der Vermittlung des Kindes auch Geldbeträge in vierstelliger Höhe an die 58-Jährige geflossen sind. So hat die Pflegemutter beispielsweise 1000 Euro als Darlehen für die Renovierung eines Kinderheimes überwiesen. Ob das Geld tatsächlich dafür verwendet wurde, ist nicht bekannt.
Dass die schon seinerzeit verschuldete 58-Jährige die Rückzahlung des Darlehens versprochen hatte, obwohl sie dazu finanziell nicht in der Lage ist, wertete der Richter zudem als Betrug. Vorsätzliche kriminelle Systematik wollte ihr der Richter allerdings nicht unterstellen. „Das war ein einmaliger Fall.“
Unabhängig von dem noch nicht rechtskräftigen Urteil ist die Zukunft des heute zweijährigen Mädchens ungeklärt. Eine notariell beglaubigte Erklärung der leiblichen Eltern sichert dem Kind noch bis Mitte nächsten Jahres die Pflegschaft bei der Familie aus dem Landkreis Bad Kissingen. Diese kämpft aber für das dauerhafte Bleiben des Mädchens in Deutschland.

2009 Jan 29