exposing the dark side of adoption
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Kinderhandel? Ungewisses Schicksal für kleines Mädchen

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Kinderhandel? Ungewisses Schicksal für kleines Mädchen
Prozess am Amtsgericht Würzburg
Wegen des Vorwurfs des Kinderhandels müssen sich seit Donnerstag zwei Frauen osteuropäischer Herkunft vor dem Schöffengericht Bad Kissingen verantworten. Sie sollen im Dezember 2006 ein damals drei Monate altes Kind aus Osteuropa rechtswidrig an eine Familie aus dem Landkreis zur Adoption vermittelt haben.
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Menschliche Tragödien werden in einem Gerichtssaal immer wieder offenbar. Diese jedoch berührt besonders, geht es doch um ein mittlerweile zweijähriges Mädchen, dessen Zukunft sich in den Mühlen der Bürokratie entscheiden wird. „Dieses Kind ist vogelfrei, keine Behörde weiß so richtig, etwas mit uns anzufangen“, sagte die 41-jährige Pflegemutter des Mädchens dem Gericht.
Dabei seien ihre Absichten rundweg positiv gewesen, so die Frau. Aufgrund eines familiären Schicksalsschlages, der ein gutes Ende fand, habe sie aus „tiefer Dankbarkeit“ etwas Gutes tun wollen. Durch einen Artikel in den lokalen Medien sei sie auf eine private Initiative gestoßen, die osteuropäischen Kindern helfen wolle. „Ich habe dort gefragt, ob es möglich wäre, über diese Adresse ein Kind zu adoptieren.“ Dies sei ihr von den nun angeklagten Frauen, eine 58-Jährige und deren 28-jährige Tochter, zugesagt worden, so die Pflegemutter. Allerdings habe sie die Information bekommen, dass es aufgrund der behördlichen Auflagen in jenem Land zunächst nur eine zeitlich begrenzte Vermittlung für eine Pflegschaft gäbe. Diese könne nach Ablauf einer Frist in eine Adoption umgewandelt werden. „Ich habe darauf vertraut, dass alles so stimmt“, so die Pflegemutter.
Die beiden angeklagten Frauen bestritten zum Prozessauftakt die Vorwürfe. Sowohl Mutter als auch Tochter sagten aus: „Von einer Adoption war nie die Rede.“ Zudem hätten sie der 41-Jährigen gegenüber keinerlei finanzielle Forderungen in Zusammenhang mit der Vermittlung des Kindes gestellt. Es sei nur ein Darlehen von 1000 Euro vereinbart worden. „Das Geld war für die Renovierung der Fenster eines Kinderheimes gedacht.“
Auf das kleine Mädchen, seinerzeit das Jüngste von neun Kindern, ist die Pflegemutter ihrer Aussage nach gestoßen, als sie die 58-jährige Osteuropäerin bei einem Besuch in deren Heimatland begleitet hatte. „Die Zustände dort sind erbärmlich“, schilderte die 41-Jährige ihre Erfahrung. Sie habe mit ihrer Begleiterin verschiedene Familien aufgesucht. „Die Kleine war halb verhungert und hatte Erfrierungen.“ Mit Hilfe der 58-jährigen Vermittlerin habe sie sich mit den Eltern darauf verständigt, das Kind mit nach Deutschland zu nehmen. Die 58-Jährige habe sich vor Ort auch um die Formalitäten gekümmert. „Im Nachhinein denke ich, dass ich viel zu vertrauensselig war.“
Eskaliert ist die Lage wohl im Januar 2007. Die leibliche Mutter sei mit der angeklagten 28-Jährigen zu Besuch bei den Pflegeeltern ihres Kindes gewesen. Dort sei es zu Streit bis hin zu Drohungen gekommen, so die 41-Jährige. „Letztlich hieß es, die leibliche Mutter will das Kind zurück haben.“ Sie habe es am nächsten Tag abholen wollen, sei aber nie mehr aufgetaucht. „Der Kontakt, der immer gut war, ist komplett abgebrochen“, bedauerte die Pflegemutter. In vielen Bereichen benötige sie aber das Einverständnis der leiblichen Eltern, „und sei es nur für eine Impfung“.
Die Aufarbeitung des komplexen Sachverhaltes gestaltet sich vor Gericht schwierig. Belegt ist, dass die Pflegefamilie mindestens 1600 Euro an die leiblichen Eltern beziehungsweise die Vermittlerin gezahlt hat. „Ich sollte immerzu für irgendetwas anderes bezahlen“, sagte die 41-Jährige. Sie habe sich schließlich geweigert und die Polizei eingeschaltet. Das Gericht muss nun klären, ob die Beträge in direktem Zusammenhang mit der Vermittlung des Kindes stehen, was dann den Tatbestand des Kinderhandels erfüllen würde. Ebenfalls klären muss das Gericht, welche Bedeutung das Wort „adoptici“ hat, von dem in einem Schriftstück die Rede ist. Während die beiden angeklagten Frauen beteuerten, nie im Sinne einer Adoption gehandelt zu haben, blieb die Pflegemutter bei ihrer Version. „Ich habe den Kontakt nur aufgenommen, weil wir das Kind nach der Pflegefrist adoptieren wollten.“
Mittlerweile sei sie sich bewusst, dass dies rechtlich überhaupt nicht möglich sei. Die ungeklärte Zukunft des Kindes stelle für sie eine extreme psychische Belastung dar. „Die Kleine sieht uns als ihre Familie.“ Die Pflegemutter äußerte die große Sorge, das Kind müsse nach Ablauf einer weiteren notariell beglaubigten Pflegefrist in sein Heimatland zurück. „Wir haben die Kleine aufgepäppelt, sie ist mittlerweile richtig fit, ob sie das überleben würde?“
In Bezug auf „unzählige Behördengänge“ beklagte die Pflegemutter den Umgang mit ihrer Situation. „Wir werden behandelt wie eine heiße Kartoffel.“ Sie hoffe nun, mit Hilfe des Jugendamtes einen Weg zu finden, damit das Mädchen dauerhaft in ihrer Familie leben könne.
Die Verteidigung beantragte nach dem ersten Verhandlungstag weitere Zeugen. Der Prozess wird fortgesetzt.

2009 Jan 8